Hausverwalter-Glossar
Die wichtigsten Fachbegriffe aus WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Abrechnung und Immobilienrecht - kurz und verständlich erklärt für Eigentümer, Vermieter und Verwalter.
47 Begriffe · A-Z
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A
B
- Beschlussanfechtung
Gerichtliche Klage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung innerhalb der gesetzlichen Frist.
- Betriebskosten
Laufende Kosten des Grundstücks und Gebäudes, die der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf Mieter umlegen darf.
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Verordnung, die abschließend auflistet, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
E
- Eigentümerversammlung
Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem Beschlüsse zu Verwaltung, Finanzen und baulichen Maßnahmen gefasst werden.
- Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes, etwa Dämmung oder Heizungstausch.
- Erhaltungsrücklage
Angespartes Vermögen der WEG für künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
G
- Gebäudeversicherung
Versicherungsschutz für das Gebäude gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
- Gemeinschaftseigentum
Teile des Gebäudes und Grundstücks, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören und gemeinsam verwaltet werden.
- Gemeinschaftsordnung
Regelwerk der WEG zu Nutzung, Kostenverteilung und Organisation, meist Bestandteil der Teilungserklärung.
H
- Hausgeld
Monatlicher Vorschuss der Wohnungseigentümer für laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage der WEG.
- Hausmeister
Person oder Dienstleister für laufende Betreuung, kleine Reparaturen, Kontrolle und Pflege der Immobilie.
- Hausordnung
Regeln für das Zusammenleben im Haus, etwa zu Ruhezeiten, Müllentsorgung und Nutzung von Gemeinschaftsflächen.
- Hausverwaltung
Professionelle Betreuung von Immobilien im Auftrag von Eigentümern oder Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Heizkostenabrechnung
Verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung.
- Heizperiode
Zeitraum, in dem Vermieter die Wohnung in der Regel beheizen bzw. die Heizung betriebsbereit halten müssen.
I
J
M
- Mahnwesen
Strukturiertes Vorgehen bei Zahlungsrückständen von Mietern oder Wohnungseigentümern.
- Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters, die der Vermieter für Forderungen aus dem Mietverhältnis erhält.
- Mietmangel
Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, die den Gebrauch beeinträchtigt.
- Mietvertrag
Vertrag, der dem Mieter gegen Entgelt den Gebrauch einer Sache - meist einer Wohnung - überlässt.
- Mietverwaltung
Verwaltung vermieteter Wohn- oder Gewerbeimmobilien im Auftrag des Eigentümers.
- Modernisierung
Bauliche Veränderung, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöht, Einsparungen bewirkt oder Wohnverhältnisse verbessert.
N
O
S
- Schönheitsreparaturen
Dekorative Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung wie Streichen von Wänden, Decken und Heizkörpern.
- Sondereigentum
Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum in einer WEG.
- Sondereigentumsverwaltung
Verwaltung einzelner Wohnungen im Auftrag des jeweiligen Eigentümers - oft synonym zur Mietverwaltung.
- Sondernutzungsrecht
Recht eines Eigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen (z. B. Stellplatz oder Garten).
- Sonderumlage
Einmalige zusätzliche Zahlung der Eigentümer für Maßnahmen, die nicht aus der laufenden Rücklage gedeckt sind.
- Staffelmiete
Mietvertrag mit im Voraus festgelegten, stufenweisen Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten.
T
U
V
- Verbrauchserfassung
Messung von Heizwärme, Warmwasser oder Wasser über Zähler bzw. Heizkostenverteiler für die Abrechnung.
- Verwaltervertrag
Vertrag zwischen Eigentümer bzw. WEG und Hausverwalter über Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit.
- Verwaltungsbeirat
Von der Eigentümerversammlung gewähltes Organ, das den Verwalter unterstützt und die Jahresabrechnung prüft.
- Verwaltungskosten
Kosten der Verwaltung einer Immobilie; in der Wohnraummiete grundsätzlich nicht auf Mieter umlegbar.
W
- WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum, Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung in Deutschland.
- WEG-Verwaltung
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen bestellten Verwalter.
- Wirtschaftsplan
Vorausschauende Planung der Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr.
- Wohnungsübergabe
Formelle Übergabe einer Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, meist mit Protokoll und Schlüsselübergabe.