WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Auch bekannt als: Wohnungseigentumsgesetz
Gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum, Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung in Deutschland.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum. Es definiert Organe der Gemeinschaft (Eigentümerversammlung, Verwalter, optional Beirat), Beschlussfassungen, Kostenverteilung und Rechte am Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Reform 2020 hat unter anderem die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft und viele Verfahrensregeln modernisiert.
Autor: Mario
Verwandte Begriffe
- WEG-Verwaltung
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen bestellten Verwalter.
- Eigentümerversammlung
Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem Beschlüsse zu Verwaltung, Finanzen und baulichen Maßnahmen gefasst werden.
- Teilungserklärung
Notarielle Erklärung, mit der Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum aufgeteilt wird.
Weitere Fachbegriffe finden Sie im Hausverwalter-Glossar.