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Hausverwalter VZ
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Recht & Verträge

WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Auch bekannt als: Wohnungseigentumsgesetz

Gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum, Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung in Deutschland.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum. Es definiert Organe der Gemeinschaft (Eigentümerversammlung, Verwalter, optional Beirat), Beschlussfassungen, Kostenverteilung und Rechte am Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die Reform 2020 hat unter anderem die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft und viele Verfahrensregeln modernisiert.

Autor: Mario

Verwandte Begriffe

  • WEG-Verwaltung

    Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen bestellten Verwalter.

  • Eigentümerversammlung

    Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem Beschlüsse zu Verwaltung, Finanzen und baulichen Maßnahmen gefasst werden.

  • Teilungserklärung

    Notarielle Erklärung, mit der Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum aufgeteilt wird.

Weitere Fachbegriffe finden Sie im Hausverwalter-Glossar.