WEG-Verwaltung
Auch bekannt als: Wohnungseigentumsverwaltung
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen bestellten Verwalter.
Die WEG-Verwaltung umfasst die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums: Einberufung der Eigentümerversammlung, Umsetzung von Beschlüssen, Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Vermögensverwaltung und Organisation von Instandhaltung. Der Verwalter wird von der Eigentümerversammlung bestellt und vertritt die Gemeinschaft im Rahmen seiner Aufgaben.
Autor: Mario
Verwandte Begriffe
- WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum, Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung in Deutschland.
- Eigentümerversammlung
Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem Beschlüsse zu Verwaltung, Finanzen und baulichen Maßnahmen gefasst werden.
- Jahresabrechnung
Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das abgelaufene Wirtschaftsjahr.
- Hausgeld
Monatlicher Vorschuss der Wohnungseigentümer für laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage der WEG.
Weitere Fachbegriffe finden Sie im Hausverwalter-Glossar.