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Hausverwalter VZ
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WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Auch bekannt als: Wohnungseigentumsverwaltung

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen bestellten Verwalter.

Die WEG-Verwaltung umfasst die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums: Einberufung der Eigentümerversammlung, Umsetzung von Beschlüssen, Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Vermögensverwaltung und Organisation von Instandhaltung. Der Verwalter wird von der Eigentümerversammlung bestellt und vertritt die Gemeinschaft im Rahmen seiner Aufgaben.

Autor: Mario

Verwandte Begriffe

  • WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

    Gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum, Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung in Deutschland.

  • Eigentümerversammlung

    Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem Beschlüsse zu Verwaltung, Finanzen und baulichen Maßnahmen gefasst werden.

  • Jahresabrechnung

    Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das abgelaufene Wirtschaftsjahr.

  • Hausgeld

    Monatlicher Vorschuss der Wohnungseigentümer für laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage der WEG.

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