Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 4. Juli 2026
Wir – das Hausverwalter Verzeichnis – sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und gilt für betroffene Dienstleistungen seit dem 28. Juni 2025.
Grundlage unserer Maßnahmen sind die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA. „Weitgehend konform“ bedeutet, dass einzelne Inhalte in geringem Umfang noch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen (siehe „Bekannte Einschränkungen“).
Umgesetzte Maßnahmen
Um die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern, haben wir unter anderem die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
Semantische Struktur & Landmarks
Die Seiten verwenden eine klare HTML-Struktur mit Überschriftenhierarchie (h1–h3) sowie Landmark-Bereichen (Header, Hauptinhalt, Navigation, Fußzeile). Screenreader können die Inhalte dadurch zuverlässig erfassen und navigieren.
Sprunglink zum Hauptinhalt
Am Seitenanfang befindet sich ein „Zum Hauptinhalt springen“-Link, der bei Tastaturbedienung sichtbar wird und wiederkehrende Navigationselemente überspringt.
Vollständige Tastaturbedienung
Alle interaktiven Elemente – Menüs, Aufklapp-Navigation, Formulare, der KI-Assistent und Dialoge – sind per Tastatur erreichbar und bedienbar. Overlays und Menüs lassen sich mit der Escape-Taste schließen.
Sichtbarer Fokus
Fokussierte Elemente werden mit einem deutlich sichtbaren Fokusrahmen hervorgehoben, sodass die aktuelle Position bei der Tastaturnavigation jederzeit erkennbar ist.
Ausreichende Farbkontraste
Text- und Bedienelemente wurden auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 (Normaltext) gemäß WCAG 2.1 AA geprüft und angepasst.
Skalierbarkeit & Zoom
Das Layout ist responsiv und bleibt bei Textvergrößerung und bis mindestens 200 % Zoom nutzbar, ohne dass Inhalte verloren gehen.
Beschriftete Formulare & Fehlermeldungen
Eingabefelder sind mit zugehörigen Beschriftungen versehen. Fehlermeldungen werden programmatisch mit dem jeweiligen Feld verknüpft und assistiven Technologien aktiv angekündigt.
Alternativtexte & dekorative Elemente
Informative Bilder und Logos erhalten Alternativtexte; rein dekorative Grafiken und Symbole werden für Screenreader ausgeblendet. Live-Bereiche (z. B. der KI-Assistent) werden korrekt angekündigt.
Sprachauszeichnung & reduzierte Bewegung
Die Seitensprache ist mit „de“ ausgezeichnet. Animationen werden reduziert, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ aktiviert ist.
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sein. Uns sind derzeit folgende Einschränkungen bekannt:
- Von Anbietern selbst eingestellte Inhalte (z. B. Firmenlogos, Objektbilder und Beschreibungstexte) liegen nicht vollständig in unserer Kontrolle. Alternativtexte werden hier automatisch generiert und sind nicht in jedem Fall optimal beschreibend.
- Antworten des KI-Assistenten werden dynamisch erzeugt; die Formatierung kann in Einzelfällen von der idealen semantischen Auszeichnung abweichen.
- Einzelne, über externe Anbieter eingebundene Funktionen (z. B. Zahlungsabwicklung) unterliegen teilweise deren eigener Barrierefreiheit.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, festgestellte Barrieren zu beseitigen.
Barrieren melden – Feedback & Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Bitte wenden Sie sich an:
Mario Schwertfeger Consulting
Georg-Staber-Ring 5, 83022 Rosenheim (Deutschland)
Weitere Angaben finden Sie in unserem Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Meldung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Baedekerstraße 2–20, 56073 Koblenz
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. Juli 2026 erstellt. Sie beruht auf einer internen Bewertung der Website anhand der WCAG 2.1 (Stufe AA). Wir überprüfen und aktualisieren die Erklärung regelmäßig.