Teilungserklärung
Notarielle Erklärung, mit der Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum aufgeteilt wird.
Teilungserklärung: Definition, Inhalt und Bedeutung für Eigentümer
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der ein Grundstück nach § 8 WEG in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die jeweils mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden sind. Sie legt verbindlich fest, was in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wem gehört und welche Rechte und Pflichten die einzelnen Eigentümer haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament jeder Eigentümergemeinschaft: Ohne sie gibt es keine einzeln verkäuflichen Eigentumswohnungen. Rechtsgrundlage ist § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
- Sie besteht in der Praxis aus drei Bausteinen: dem Aufteilungsplan, der Abgeschlossenheitsbescheinigung und in aller Regel einer Gemeinschaftsordnung.
- Die Teilungserklärung regelt insbesondere die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, die Miteigentumsanteile, Sondernutzungsrechte, die Kostenverteilung und häufig auch das Stimmrecht.
- Eine Abschrift erhalten Eigentümer und Kaufinteressenten mit berechtigtem Interesse beim Grundbuchamt, außerdem meist bei der Hausverwaltung oder beim beurkundenden Notar.
- Eine nachträgliche Änderung ist aufwendig: Sie erfordert grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer, eine notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch.

Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist ein notarielles Dokument, mit dem der Eigentümer eines Grundstücks das Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbindet. So formuliert es § 8 Abs. 1 WEG. Erst durch diese Teilung und die anschließende Anlage eigener Wohnungsgrundbücher entstehen rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen, die einzeln verkauft, vererbt und beliehen werden können.
Im Alltag wird die Teilungserklärung gern als "Verfassung" oder "Grundgesetz" der Eigentümergemeinschaft bezeichnet. Das trifft den Kern: Sie regelt das Verhältnis der Eigentümer untereinander und ist für alle Mitglieder der Gemeinschaft bindend - auch für jeden, der erst später eine Wohnung in der Anlage kauft. Vereinbarungen in der Teilungserklärung gehen den dispositiven, also abänderbaren Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes grundsätzlich vor.
Erstellt wird die Teilungserklärung vom aufteilenden Grundstückseigentümer, bei Neubauprojekten in der Regel vom Bauträger. Für die Eintragung in das Grundbuch verlangt das Grundbuchamt die notarielle Form.
Woraus besteht eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung besteht typischerweise aus drei Bestandteilen, die zusammen ein vollständiges Bild der Anlage ergeben:
| Bestandteil | Was steckt dahinter? | Wer erstellt ihn? |
|---|---|---|
| Aufteilungsplan | Bauzeichnung (üblicherweise im Maßstab 1:100) mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten; grenzt alle Einheiten sowie Sonder- und Gemeinschaftseigentum ab, jede Einheit erhält eine Nummer | Architekt oder Bauzeichner, geprüft von der Baubehörde |
| Abgeschlossenheitsbescheinigung | Amtliche Bestätigung, dass die einzelnen Einheiten baulich abgeschlossen sind, also durch Wände, Decken und eigene abschließbare Zugänge voneinander getrennt | Zuständige Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) |
| Gemeinschaftsordnung | Das interne Regelwerk der WEG: Rechte und Pflichten der Eigentümer, Kostenverteilung, Stimmrecht, Nutzungsregeln, ggf. Öffnungsklauseln | Aufteilender Eigentümer bzw. Bauträger, meist mit Notar |
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Die Gemeinschaftsordnung ist rechtlich nicht zwingend. Fehlt sie, gelten schlicht die gesetzlichen Regelungen des WEG. In der Praxis enthält aber nahezu jede Teilungserklärung eine Gemeinschaftsordnung, weil das Gesetz viele Fragen des Zusammenlebens nur allgemein regelt.
Was regelt die Teilungserklärung im Einzelnen?
Werfen wir einen Blick auf die Inhalte, die im Eigentümeralltag am wichtigsten sind:
- Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Zum Sondereigentum gehören die Räume Ihrer Wohnung samt Innenausstattung (nicht tragende Wände, Bodenbeläge, Innentüren, Sanitäranlagen). Zum Gemeinschaftseigentum zählen zwingend alle Teile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind - etwa Dach, Fassade, tragende Wände und Fenster (§ 5 Abs. 2 WEG). Fenster können daher nicht wirksam zu Sondereigentum erklärt werden; möglich ist aber eine abweichende Regelung, wer die Kosten trägt.
- Miteigentumsanteile (MEA): Jeder Wohnung ist ein rechnerischer Anteil am Gemeinschaftseigentum zugeordnet, meist in Tausendstel. Die MEA sind im Regelfall der Maßstab für die Kostenverteilung und oft auch für das Stimmrecht.
- Sondernutzungsrechte: Sie erlauben einem Eigentümer die exklusive Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums, klassischerweise Gartenflächen, Stellplätze oder Kellerräume. Seit der WEG-Reform 2020 können Stellplätze und sogar Freiflächen wie Terrassen und Gartenanteile auch als echtes Sondereigentum ausgewiesen werden (§ 3 WEG).
- Stimmrecht: Gesetzlicher Standard ist das Kopfprinzip - jeder Eigentümer hat eine Stimme (§ 25 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaftsordnung kann davon abweichen und das Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen (Wertprinzip) oder nach Einheiten (Objektprinzip) verteilen. In der Praxis ist das eher die Regel als die Ausnahme.
- Nutzungsregelungen: Ob eine Einheit nur zu Wohnzwecken oder auch gewerblich genutzt werden darf, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Formulierungen wie "Laden" oder "Geschäftsraum" können die zulässige Nutzung durchaus eng begrenzen.
- Öffnungsklauseln: Sie erlauben es der Gemeinschaft, bestimmte Vereinbarungen per Mehrheitsbeschluss zu ändern, statt die Zustimmung aller Eigentümer einholen zu müssen. Das macht die WEG flexibler, birgt für Käufer aber auch Überraschungspotenzial.
Warum ist die Teilungserklärung so wichtig?
Kurz gesagt: Weil ohne sie beim Wohnungseigentum nichts geht. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung dafür, dass für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt wird - und damit Grundlage für Kauf, Verkauf und Finanzierung. Banken verlangen sie regelmäßig zur Prüfung einer Immobilienfinanzierung, denn erst die Teilungserklärung zeigt, was genau eigentlich gekauft und beliehen wird.
Für Sie als Eigentümer oder Kaufinteressent entscheidet die Teilungserklärung zudem über handfeste finanzielle Fragen: Wer zahlt für die Balkonsanierung? Nach welchem Schlüssel wird das Hausgeld verteilt? Dürfen Sie Ihre Wohnung als Büro nutzen? Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die Teilungserklärung deshalb vor der Unterschrift vollständig lesen und im Zweifel fachlich prüfen lassen. Unklare oder widersprüchliche Regelungen gehören zu den häufigsten Streitquellen in Eigentümergemeinschaften - vom Balkon über die Wohnungstür bis zur Frage, wer die Flächen mit Sondernutzungsrecht instand halten muss.

Teilungserklärung und Grundbuch: Wie hängt das zusammen?
Die Teilungserklärung wird gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben und dort zum Bestandteil der Grundakten. Mit dem Vollzug der Teilung legt das Grundbuchamt für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch an. Die Teilungserklärung ist damit dauerhaft im Grundbuch "verankert" und bindet auch alle Rechtsnachfolger - sie verliert ihre Gültigkeit nicht durch Zeitablauf.
Wo bekomme ich die Teilungserklärung her?
Die verlässlichste Quelle ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Dort erhalten Eigentümer sowie Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Kaufinteressenten mit konkreter Kaufabsicht) eine einfache oder beglaubigte Abschrift gegen eine geringe Gebühr. Daneben haben in aller Regel auch die Hausverwaltung und der beurkundende Notar eine Kopie; beim Kauf sollte Ihnen der Verkäufer die Teilungserklärung ohnehin aushändigen.
Was kostet eine Teilungserklärung?
Hier lohnt es sich, zwei Situationen zu unterscheiden. Geht es nur um eine Abschrift einer bestehenden Teilungserklärung, bewegen sich die Gebühren im niedrigen zweistelligen Bereich.
Deutlich teurer ist die erstmalige Erstellung, etwa wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Immobilienwert. Typische Positionen sind:
- Aufteilungsplan durch Architekt oder Bauzeichner (sofern nicht vorhanden): häufig im mittleren drei- bis unteren vierstelligen Bereich
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt: meist ein niedriger dreistelliger Betrag
- Notarielle Beurkundung der Teilungserklärung: wertabhängig nach GNotKG
- Anlage der Wohnungsgrundbücher beim Grundbuchamt: abhängig von der Zahl der Einheiten
Für eine vollständige Neubegründung von Wohnungseigentum sollten Eigentümer insgesamt mit einem Betrag im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich rechnen; der Umfang der bereits vorhandenen Unterlagen macht dabei den entscheidenden Unterschied. Eine bloße Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ist mit rund 70 bis 140 Euro deutlich günstiger als eine Beurkundung - für den Vollzug im Grundbuch wird in der Praxis jedoch regelmäßig die beurkundete Form benötigt.
Kann die Teilungserklärung geändert werden?
Ja, aber die Hürden sind hoch. Eine Änderung der Teilungserklärung erfordert im Grundsatz die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer, eine notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch. Nötig wird das etwa, wenn zwei Wohnungen zusammengelegt, Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt oder Sondernutzungsrechte neu zugeordnet werden sollen. Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Öffnungsklausel, können bestimmte Regelungen auch per Mehrheitsbeschluss angepasst werden - was genau die Klausel erlaubt, ist letztlich eine Frage des Einzelfalls und ihrer Formulierung.
Abgrenzung: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Hausordnung
Diese drei Begriffe werden im Alltag gern durcheinandergeworfen. Die Unterschiede sind aber durchaus praxisrelevant:
| Regelwerk | Inhalt | Änderung |
|---|---|---|
| Teilungserklärung | Sachenrechtliche Aufteilung: Miteigentumsanteile, Sondereigentum, Sondernutzungsrechte | Grundsätzlich Zustimmung aller Eigentümer, notarielle Beurkundung, Grundbucheintrag |
| Gemeinschaftsordnung | Interne "Spielregeln" der WEG: Kostenverteilung, Stimmrecht, Nutzungsregeln | Wie Teilungserklärung; bei Öffnungsklausel teils per Mehrheitsbeschluss |
| Hausordnung | Alltagsregeln wie Ruhezeiten, Treppenhausreinigung, Müllentsorgung | In der Regel einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung |
FAQ: Häufige Fragen zur Teilungserklärung
Was genau ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt nach § 8 WEG, mit der ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die jeweils mit Sondereigentum an einer Wohnung verbunden sind. Sie regelt die Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft.
Wie bekomme ich eine Teilungserklärung?
Eine Abschrift erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht), sofern Sie Eigentümer sind oder ein berechtigtes Interesse nachweisen. Alternativ haben meist auch die Hausverwaltung, der beurkundende Notar oder der Verkäufer der Wohnung eine Kopie.
Wie viel kostet eine Teilungserklärung?
Eine Abschrift kostet nur eine geringe Gebühr im zweistelligen Bereich. Die erstmalige Erstellung mit Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, notarieller Beurkundung und Grundbuchvollzug liegt je nach Immobilienwert und vorhandenen Unterlagen üblicherweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich.
Wird die Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen?
Ja. Die Teilungserklärung wird gegenüber dem Grundbuchamt abgegeben, dort in den Grundakten geführt und durch die Anlage der einzelnen Wohnungsgrundbücher vollzogen. Sie bindet damit auch jeden späteren Erwerber.
Wie lange ist eine Teilungserklärung gültig?
Eine Teilungserklärung gilt zeitlich unbefristet. Sie bleibt wirksam, bis sie durch eine notariell beurkundete und im Grundbuch vollzogene Änderung angepasst oder das Wohnungseigentum insgesamt aufgehoben wird.
Kann man eine Teilungserklärung selbst erstellen?
Den Entwurf kann der Eigentümer grundsätzlich selbst anfertigen; zwingend sind aber der geprüfte Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Mitwirkung. Angesichts der langfristigen Bindungswirkung ist eine fachkundige Gestaltung durch Notar und ggf. Fachanwalt dringend zu empfehlen - Fehler in der Teilungserklärung begleiten eine WEG oft über Jahrzehnte.
Quellenverzeichnis
Autor: Mario
Verwandte Begriffe
- Gemeinschaftsordnung
Regelwerk der WEG zu Nutzung, Kostenverteilung und Organisation, meist Bestandteil der Teilungserklärung.
- Sondereigentum
Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum in einer WEG.
- Gemeinschaftseigentum
Teile des Gebäudes und Grundstücks, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören und gemeinsam verwaltet werden.
- WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum, Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung in Deutschland.
Weitere Fachbegriffe finden Sie im Hausverwalter-Glossar.