Verwaltungskosten
Kosten der Verwaltung einer Immobilie; in der Wohnraummiete grundsätzlich nicht auf Mieter umlegbar.
Verwaltungskosten entstehen durch die Tätigkeit der Hausverwaltung oder eigene Verwaltungsarbeit des Eigentümers. In der Wohnraummiete sind sie in der Regel nicht als Betriebskosten umlagefähig. In der WEG werden die Verwaltervergütung und verwandte Kosten über das Hausgeld von den Eigentümern getragen.
Autor: Mario
Verwandte Begriffe
- Betriebskosten
Laufende Kosten des Grundstücks und Gebäudes, die der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf Mieter umlegen darf.
- Hausgeld
Monatlicher Vorschuss der Wohnungseigentümer für laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage der WEG.
- Hausverwaltung
Professionelle Betreuung von Immobilien im Auftrag von Eigentümern oder Wohnungseigentümergemeinschaften.
Weitere Fachbegriffe finden Sie im Hausverwalter-Glossar.