Wirtschaftsplan
Vorausschauende Planung der Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das kommende Wirtschaftsjahr.
Der Wirtschaftsplan schätzt die voraussichtlichen Kosten und legt die monatlichen Hausgeldvorschüsse der Eigentümer fest, einschließlich der Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Er wird der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine realistische Planung ist die Grundlage für Liquidität und vermeidet unnötige Sonderumlagen.
Autor: Mario
Verwandte Begriffe
- Hausgeld
Monatlicher Vorschuss der Wohnungseigentümer für laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage der WEG.
- Jahresabrechnung
Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG für das abgelaufene Wirtschaftsjahr.
- Erhaltungsrücklage
Angespartes Vermögen der WEG für künftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
- Eigentümerversammlung
Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem Beschlüsse zu Verwaltung, Finanzen und baulichen Maßnahmen gefasst werden.
Weitere Fachbegriffe finden Sie im Hausverwalter-Glossar.