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Hausverwaltung Kosten: Preise pro Einheit und Kostenkontrolle im Überblick

Kostenkontrolle ist ein zentrales Thema im Bereich Budgetplanung. Dieser Überblick erklärt die Grundlagen und zeigt, worauf professionelle Hausverwaltungen achten sollten.

Von Mario · Veröffentlicht am (aktualisiert am )

Hausverwaltung Kosten: Preise pro Einheit und Kostenkontrolle im Überblick
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Hausverwaltung und Kosten: Preise verstehen, vergleichen und im Griff behalten

Das Wichtigste in Kürze
- Eine professionelle Hausverwaltung kostet in Deutschland je nach Verwaltungsart, Region und Objektgröße meist zwischen 20 und 50 Euro netto pro Einheit und Monat.
- Kleine Objekte sind pro Einheit deutlich teurer als große, weil der Grundaufwand (Buchhaltung, Versammlung, Abrechnung) unabhängig von der Einheitenzahl anfällt.
- Eine gesetzliche Gebührenordnung für Hausverwaltungen gibt es nicht - die Vergütung wird frei im Verwaltervertrag vereinbart.
- Kosten der Verwaltung sind bei Wohnraummietverhältnissen nicht auf Mieter umlegbar (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV), bei Gewerbemietverträgen dagegen regelmäßig schon.
- Wirksame Kostenkontrolle bedeutet nicht, das billigste Angebot zu wählen, sondern Regelsatz und Sonderleistungen transparent zu vergleichen und die Abrechnungen konsequent zu prüfen.

Zahlt Ihre Gemeinschaft zu viel - oder gefährlich wenig?

Wenn die Jahresabrechnung auf dem Tisch liegt, taucht diese Frage verlässlich auf: Ist das eigentlich noch angemessen, was unsere Verwaltung kostet? Manche Eigentümer ärgern sich über gestiegene Honorare, andere wundern sich über Zusatzrechnungen für Leistungen, die sie im Grundpreis vermutet hätten. Und auf der anderen Seite stehen Verwaltungen, die bei knapp kalkulierten Verträgen schlicht nicht mehr kostendeckend arbeiten können. Bringen wir also Licht ins Dunkel: Was kostet eine Hausverwaltung wirklich, wovon hängt der Preis ab - und wie behalten Eigentümer, Beirat und Verwalter die Kosten gemeinsam im Griff?

Was kostet eine Hausverwaltung?

Eine professionelle Hausverwaltung kostet in Deutschland typischerweise zwischen 20 und 50 Euro netto pro Einheit und Monat. Der konkrete Preis hängt von der Verwaltungsart, der Region, dem Zustand des Objekts und vor allem von der Anzahl der Einheiten ab. Die folgenden Spannen haben sich als marktübliche Orientierungswerte für die WEG-Verwaltung etabliert:

Objektgröße (WEG-Verwaltung)Kosten pro Einheit/Monat (netto)
Kleine WEG (bis 10 Einheiten)ca. 28 - 48 €
Mittlere WEG (10 - 30 Einheiten)ca. 24 - 35 €
Große WEG (30 - 80 Einheiten)ca. 22 - 30 €
Sehr große WEG (ab 80 Einheiten)ca. 20 - 26 €

Für die Mietverwaltung liegen die Sätze meist etwas höher (rund 25 bis 55 Euro pro Einheit, alternativ 5 bis 8 Prozent der Bruttomiete), die Sondereigentumsverwaltung bewegt sich häufig zwischen etwa 27 Euro (mit gleichzeitiger WEG-Verwaltung) und 35 Euro (ohne) - und die Gewerbeverwaltung ist mit rund 30 bis 60 Euro pro Einheit regelmäßig die teuerste Form. Beachten Sie: Das sind Orientierungswerte, keine Festpreise. Eine gesetzliche Gebührenordnung für Hausverwaltungen existiert nicht - jede Vergütung ist Verhandlungssache und wird im Verwaltervertrag festgelegt.

Welche Faktoren bestimmen den Preis?

Warum kostet dasselbe Leistungspaket in München mehr als in Leipzig und im Zweifamilienhaus pro Einheit mehr als in der Wohnanlage mit 100 Wohnungen? Sehen wir uns die vier wichtigsten Stellschrauben an:

Art der Verwaltung: Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum (Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Erhaltungsmaßnahmen). Die Mietverwaltung übernimmt zusätzlich die einzelnen Mietverhältnisse - von der Betriebskostenabrechnung bis zur Neuvermietung - und ist entsprechend teurer. Die Gewerbeverwaltung erfordert komplexeres Vertrags-Know-how.

Lage: In Süddeutschland und in Großstädten liegen die Honorare spürbar über dem ländlichen Raum und dem Osten; auch innerhalb einer Stadt gibt es Unterschiede zwischen Innenstadt und Randlage.

Zustand des Objekts: Ein Gebäude mit Sanierungsstau bedeutet mehr Angebote, mehr Beschlüsse, mehr Baustellenkoordination - dieser Mehraufwand wird eingepreist und kann den Satz pro Einheit schnell um 10 bis 15 Euro erhöhen.

Anzahl der Einheiten: Buchhaltung, Versammlung und Abrechnung fallen ohnehin an, egal ob für 4 oder 40 Wohnungen. Je kleiner die Gemeinschaft, desto höher der Preis pro Einheit - und sehr kleine WEGs finden teils gar keinen professionellen Verwalter mehr, weil sich die Betreuung wirtschaftlich kaum lohnt.

Diagramm der Hausverwaltungskosten pro Wohneinheit und Monat in Abhängigkeit von der Anzahl der Einheiten

Regelsatz vs. Sonderleistungen: Wo die eigentlichen Kosten stecken

Und hier kommen wir zum Kern jeder ernsthaften Kostenkontrolle. Der monatliche Regelsatz (die Grundvergütung) deckt üblicherweise die gesetzlichen Kernaufgaben ab: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, laufende Buchführung, Einberufung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung, Beschluss-Sammlung und die laufende Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Alles darüber hinaus wird als Sonderleistung gesondert abgerechnet - und genau dort unterscheiden sich Angebote massiv.

Typische SonderleistungÜbliche Kosten (Orientierungswerte)
Außerordentliche Eigentümerversammlungca. 250 - 400 € pauschal
Begleitung größerer Sanierungenca. 1,5 - 4 % der Bausumme
Erstellung einer Sonderumlageca. 100 - 250 € pauschal
Wohnungsabnahme/-übergabeca. 80 - 180 € pro Vorgang
Mahnwesen bei Zahlungsrückständenca. 15 - 50 € pro Mahnung
Abrechnung nach Zeitaufwandca. 45 - 90 € pro Stunde

Vergleichen Sie deshalb niemals nur den Regelsatz pro Einheit, sondern immer das Gesamtpaket aus Grundvergütung und Sonderleistungskatalog. Ein Angebot mit 22 Euro Grundpreis und langem Sonderleistungskatalog kann am Jahresende teurer sein als eines mit 30 Euro und umfassendem Leistungsumfang. Wichtig außerdem für private Vermieter: Auf die Nettopreise kommt die Umsatzsteuer, die mangels Vorsteuerabzug tatsächlich hängen bleibt.

Können Verwaltungskosten umgelegt oder abgesetzt werden?

Die Antwort fällt zweigeteilt aus. Auf Wohnraummieter dürfen Verwaltungskosten nicht umgelegt werden: § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung nimmt sie ausdrücklich von den [Betriebskosten](/wissen/glossar/betriebskosten) aus (nachzulesen auf gesetze-im-internet.de). Bei Gewerbemietverträgen herrscht dagegen Vertragsfreiheit - hier werden Verwaltungskosten regelmäßig wirksam auf den Mieter übertragen.

Steuerlich sieht es freundlicher aus: Vermieter können die Verwaltungskosten in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Selbstnutzer können immerhin bestimmte in der Hausgeldabrechnung ausgewiesene Anteile - etwa Hausmeister- oder Gartenpflegeleistungen - als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Kostenkontrolle in der Praxis: So behalten Eigentümer und Beirat den Überblick

Nun aber zum praktischen Teil: Wie kontrolliert man Verwaltungskosten, ohne in Misstrauenskultur zu verfallen? Im Grunde mit vier wiederkehrenden Routinen:

  1. Verwaltervertrag prüfen: Welche Leistungen deckt der Regelsatz ab, welche Sonderleistungen sind mit welchen Preisen vereinbart? Unklare Formulierungen ("nach Aufwand") vor Vertragsschluss konkretisieren lassen.
  2. Jahresabrechnung und Belege prüfen: Der Verwaltungsbeirat sollte die Jahresabrechnung samt Belegen vor der Beschlussfassung systematisch durchgehen - Stichproben bei Rechnungen, Abgleich der Sonderleistungen mit dem Vertrag, Plausibilität der Kostenverteilung.
  3. Mehrjahresvergleich führen: Einzelne Ausreißer sind normal; ein stetiger Anstieg einzelner Positionen ohne erkennbaren Grund ist ein Gesprächsanlass.
  4. Angebote für Fremdleistungen vergleichen: Bei größeren Aufträgen (Sanierung, Versicherung, Hausmeisterdienst) gehören mehrere Vergleichsangebote zur ordnungsmäßigen Verwaltung - das darf die Gemeinschaft aktiv einfordern.
Marios Tipp
Aus der Beiratsarbeit kann ich sagen: Die wirksamste Kostenkontrolle ist die unaufgeregte, regelmäßige Belegprüfung vor der Versammlung - nicht die Generalabrechnung in der Versammlung selbst. Wer als Beirat mit konkreten, vorab geklärten Fragen in die Eigentümerversammlung geht, erspart allen Beteiligten stundenlange Debatten und bekommt von einer guten Verwaltung in aller Regel bereitwillig Auskunft. Umgekehrt gilt: Wenn eine Verwaltung Belegeinsicht dauerhaft erschwert, ist das ein deutlich wichtigeres Warnsignal als ein paar Euro Preisunterschied.

Warum billig oft teuer wird

Doch worin liegt eigentlich das Risiko besonders günstiger Angebote? Angebote von 20 Euro pro Einheit oder weniger enthalten häufig nur die absoluten Grundleistungen; alles Weitere wird als Sonderleistung nachberechnet. Hinzu kommt: Die Branche leidet unter Fachkräftemangel, die Anforderungen sind durch die WEG-Reform 2020, das Gebäudeenergiegesetz und die Digitalisierung eher gestiegen. Eine Verwaltung, die dauerhaft unter ihren Kosten arbeitet, spart zwangsläufig an Erreichbarkeit, Reaktionszeit und Sorgfalt - im schlimmsten Fall bis hin zu fehlerhaften Abrechnungen oder versäumten Fristen, die für die Gemeinschaft richtig teuer werden können.

Was aber, wenn das Verhältnis zerrüttet ist? Dann steht am Ende die Abberufung: Nach der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden; der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Ein Verwalterwechsel sollte allerdings der letzte Schritt sein - vorher lohnen das offene Gespräch über Leistung und Preis und gegebenenfalls eine Nachverhandlung des Vertrags.

Marios Tipp
Ich rate Gemeinschaften davon ab, allein über den Preis zu entscheiden - und Verwaltungen davon, sich in Preiskämpfe zu begeben, die sie später über versteckte Sonderleistungen kompensieren müssen. Fair kalkulierte, transparente Verträge sind für beide Seiten die günstigste Lösung: Die Gemeinschaft weiß, was sie bekommt, und die Verwaltung kann die Qualität liefern, an der sie gemessen wird. Ein ehrlicher Satz im Angebot ("dafür können wir Leistung X nicht im Grundpreis abbilden") ist mir persönlich lieber als jede Kampfpreis-Überraschung im Jahr zwei.

Häufige Fragen zu den Kosten der Hausverwaltung

Was kann ich tun, wenn die Hausverwaltung zu teuer ist?

Prüfen Sie zunächst den Verwaltervertrag: Sind die berechneten Positionen dort vereinbart? Holen Sie anschließend Vergleichsangebote ein, um die Marktüblichkeit einzuschätzen. Liegt Ihre Verwaltung deutlich darüber, sind eine Nachverhandlung oder - als letzter Schritt - Abberufung und Neubestellung durch Beschluss der Eigentümerversammlung möglich. Bedenken Sie dabei den Leistungsumfang: Ein höherer Preis mit umfassendem Regelsatz kann günstiger sein als ein Billigangebot mit vielen Sonderleistungen.

Wer kontrolliert eine Hausverwaltung?

In der WEG kontrolliert in erster Linie die Eigentümerversammlung die Verwaltung, unterstützt durch den Verwaltungsbeirat. Der Beirat prüft insbesondere Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor darüber beschlossen wird, und nimmt Belegeinsicht. Daneben hat jeder einzelne Eigentümer ein Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.

Was ist eine grobe Pflichtverletzung der Hausverwaltung?

Als grobe Pflichtverletzungen gelten etwa das Nichterstellen von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan über längere Zeit, die Nichtumsetzung von Beschlüssen, eigenmächtige Verfügungen über Gemeinschaftsgelder oder die beharrliche Verweigerung von Belegeinsicht. Solche Verstöße können die sofortige Abberufung rechtfertigen; im Einzelfall ist das allerdings eine juristische Bewertung, bei der anwaltlicher Rat sinnvoll ist.

Ist ein Hausgeld von 500 Euro im Monat hoch?

Das lässt sich nur im Kontext beurteilen, denn das Hausgeld enthält weit mehr als die Verwaltervergütung: Betriebskosten, Heizkosten, Versicherungen, Rücklagenzuführung. Bei einer großen Wohnung, einem Objekt mit Aufzug und ambitionierter Erhaltungsrücklage können 500 Euro angemessen sein; entscheidend ist die Aufschlüsselung im Wirtschaftsplan. Der reine Verwalteranteil daran liegt üblicherweise nur bei 20 bis 50 Euro.

Was kostet eine Hausverwaltung für ein kleines Objekt mit 3 bis 6 Parteien?

Kleine Objekte zahlen pro Einheit am meisten - realistisch sind hier oft 35 bis 55 Euro netto pro Einheit und Monat, teils mit Mindestpauschalen pro Objekt. Manche Verwaltungen nehmen sehr kleine Gemeinschaften gar nicht erst an. Für solche WEGs kann die (unterstützte) Selbstverwaltung eine Alternative sein.

Fazit: Transparenz schlägt Tiefstpreis

Ich bin der Meinung, dass die Frage "Was darf eine Hausverwaltung kosten?" in vielen Gemeinschaften falsch gestellt wird. Die bessere Frage lautet: Was bekommen wir für welchen Preis - und ist das sauber dokumentiert? Eine Verwaltung, die fair kalkuliert, transparent abrechnet und erreichbar ist, ist letztlich fast immer die wirtschaftlichere Wahl, auch wenn ihr Regelsatz nicht der niedrigste am Markt ist. Kostenkontrolle ist dabei keine Einbahnstraße: Sie funktioniert am besten als eingespielte Routine zwischen Verwaltung, Beirat und Eigentümern - mit klarem Vertrag, regelmäßiger Belegprüfung und der Bereitschaft, über Preise offen zu reden, bevor der Frust sich aufstaut.

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Quellen

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