Welche Nebenkosten trägt der Mieter?
Tragen Sie Ihre Betriebskosten ein und sehen Sie sofort, welcher Anteil umlagefähig ist, welcher nicht und wie sich die Kosten über den Umlageschlüssel auf Mieter und Vermieter verteilen.
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Gleiche Werte = 100 %: Die Kosten betreffen ausschließlich diese Wohnung. Für ein Mehrfamilienhaus die Gesamtwohnfläche des Gebäudes eintragen.
3.460 €
288,33 € / Monat
1.500 €
125,00 € / Monat
So verteilen sich die Kosten
- Umlagefähige Kosten3.460 €
- Nicht umlagefähige Kosten1.500 €
- Gesamtkosten pro Jahr4.960 €
- Umlageschlüssel (Wohnfläche)100 %
Alle Werte sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben. Umlagefähige Betriebskosten kann der Vermieter über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen (Katalog nach § 2 BetrKV); nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung, Reparaturen und Rücklagenzuführung trägt der Vermieter selbst. Der Anteil des Mieters ergibt sich aus dem Umlageschlüssel (hier nach Wohnfläche) – üblich sind je nach Position auch Verbrauch, Personenzahl oder Miteigentumsanteile. Der Anteil des Vermieters umfasst die nicht umlagefähigen Kosten sowie den umlagefähigen Teil, der auf andere Einheiten oder Leerstand entfällt. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit; maßgeblich sind Mietvertrag und die konkrete Abrechnung.
Wie funktioniert die Nebenkosten-Umlage?
Umlagefähige Kosten
Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müll, Reinigung, Versicherung oder Grundsteuer darf der Vermieter nach § 2 BetrKV auf den Mieter umlegen.
Nicht umlagefähige Kosten
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und die Rücklagenzuführung bleiben beim Vermieter.
Umlageschlüssel
Der Verteilerschlüssel bestimmt den Anteil des Mieters – meist nach Wohnfläche, Verbrauch oder Personenzahl.
Anteil Mieter & Vermieter
Der Mieter zahlt den umlagefähigen Anteil nach Schlüssel, der Rest verbleibt beim Vermieter.
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