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Hausverwalter VZ
Modernisierungs-Rechner

Lohnt sich die Modernisierung?

Ermitteln Sie in wenigen Sekunden Investitionskosten, mögliche Mieterhöhung nach § 559 BGB, Amortisationsdauer und die vereinfachten steuerlichen Auswirkungen Ihrer geplanten Maßnahme.

Investition

Gesamtkosten der Maßnahme, z. B. Dämmung, neue Fenster, Heizung oder Aufzug.

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Der Teil der Kosten, der ohnehin als Reparatur/Instandhaltung angefallen wäre. Er ist nicht umlagefähig, aber sofort steuerlich absetzbar.

z. B. KfW-/BAFA-Zuschüsse. Drittmittel werden nach § 559a BGB von der umlagefähigen Basis abgezogen.

Wohnung & Miete

Ausgangsmiete: 8,00 € / m² – daraus ergibt sich die Kappungsgrenze von 3 €/m² in 6 Jahren.

Umlage & Steuer
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Seit 2019 dürfen jährlich 8 % der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden (§ 559 BGB). Die AfA für Gebäude beträgt in der Regel 2 % (Baujahr ab 1925) bzw. 2,5 % (davor).

Mögliche Mieterhöhung / Monat

233,33 €

neue Kaltmiete: 873,33 € / Monat

Amortisationsdauer

17,9 Jahre

Eigenanteil 50.000 €

Investition & Mieterhöhung

Investitionskosten gesamt60.000,00 €
abzgl. Förderung / Zuschüsse− 10.000,00 €
abzgl. Erhaltungsaufwand (25 %)− 15.000,00 €
Umlagefähige Modernisierungskosten35.000,00 €
Rechnerische Erhöhung (8 % p. a.)233,33 € / Monat
Kappungsgrenze (3 €/m²)240,00 € / Monat
Zulässige Mieterhöhung233,33 € / Monat
Mehreinnahme pro Jahr2.800,00 €

Steuerliche Auswirkungen (vereinfacht)

Sofort absetzbar (Erhaltungsaufwand)15.000,00 €
Steuerersparnis daraus (42 %)6.300,00 €
Herstellungskosten (über AfA)45.000,00 €
Jährliche AfA (2 %)900,00 €
Steuerersparnis pro Jahr (AfA)378,00 €
Passende Hausverwaltung finden

Alle Werte sind unverbindliche Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben. Die Modernisierungsmieterhöhung richtet sich nach § 559 BGB (8 % der umgelegten Kosten pro Jahr); ersparte Instandhaltung und Drittmittel nach § 559a BGB mindern die umlagefähige Basis. Es gilt die Kappungsgrenze nach § 559 Abs. 3a BGB (max. 3 €/m² bzw. 2 €/m² in sechs Jahren). Die steuerliche Darstellung ist stark vereinfacht: Ob Kosten als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand oder als über die AfA abzuschreibende Herstellungskosten gelten, hängt vom Einzelfall ab (u. a. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, „anschaffungsnahe Herstellungskosten"). Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

So funktioniert die Modernisierungsumlage

Investition & Erhaltungsanteil

Umlagefähig ist nur der modernisierungsbedingte Teil. Ersparte Instandhaltung (Erhaltungsaufwand) und Fördermittel werden vorher abgezogen (§ 559, § 559a BGB).

8 % pro Jahr auf die Miete

Seit 2019 dürfen jährlich 8 % der umgelegten Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden – begrenzt durch die Kappungsgrenze von 3 €/m² bzw. 2 €/m² in sechs Jahren.

Steuer & Amortisation

Erhaltungsaufwand ist sofort absetzbar, Herstellungskosten werden über die AfA abgeschrieben. Zusammen mit der Mehreinnahme ergibt sich die Amortisationsdauer.

Modernisierung professionell umsetzen lassen

Eine erfahrene Hausverwaltung plant die Maßnahme, kündigt die Modernisierung rechtssicher an und setzt die Mieterhöhung nach § 559 BGB korrekt um.